Rechtliches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Raoul Weller – Rising LinkJuice
Widukindstraße 12 B, 26121 Oldenburg
(im Folgenden „Auftragnehmer")
und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber") über die Erbringung von SEO-, Linkbuilding-, GEO- und Content-Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d. h. gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden ausdrücklich nicht als Kunden akzeptiert.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot gilt für den Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellung als offen, sofern keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Gegenstand der Leistungen können insbesondere sein:
Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße und professionelle Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine konkrete Verbesserung der Suchmaschinenrankings oder der organischen Sichtbarkeit.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Leistungen Dritter (z. B. Linkplatzierungen bei externen Publishern, deren Preise und Konditionen sich ändern können) vom Leistungsumfang ausgenommen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere:
Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berühren die Vergütungspflicht nicht.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu entrichten.
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen von mehr als 1.000 EUR netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge zu unterbrechen. Für die Dauer der Unterbrechung bleibt die Vergütungspflicht unberührt.
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, werden Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Einmalprojekte (z. B. SEO-Audits, einzelne Backlink-Pakete) gelten nach vollständiger Leistungserbringung als abgeschlossen.
Für Backlink-Platzierungen, die der Auftragnehmer aus seinem eigenen, kuratierten Publisher-Netzwerk erbringt, gewährt er eine Standzeit-Garantie von 12 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung.
Wird ein solcher Backlink innerhalb des Garantiezeitraums durch den Publisher ohne nachvollziehbaren Grund entfernt, ersetzt der Auftragnehmer ihn durch eine qualitativ vergleichbare Platzierung in einem anderen Publikationsmedium, ohne dass dem Auftraggeber hierfür Mehrkosten entstehen.
Von der Standzeit-Garantie ausgenommen sind:
Die Gewährleistungsfrist beträgt im Übrigen ein Jahr ab Abnahme der Leistung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sachschäden auf 10.000 EUR je Schadensfall begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage aktueller SEO-Best-Practices und professionellen Wissens. Er gibt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Suchmaschinenrankings, Traffic-Zuwächse oder sonstige Sichtbarkeitsverbesserungen.
Suchmaschinenalgorithmen werden von Dritten (insbesondere Google) betrieben und kontinuierlich weiterentwickelt. Ranking-Veränderungen durch Algorithmus-Updates, Core Updates, manuelle Maßnahmen oder strukturelle Änderungen der Suchmaschinen liegen vollständig außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen weder Gewährleistungsansprüche noch Schadensersatzansprüche.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Preis- und Kalkulationsunterlagen – streng vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb des Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, sowie Informationen, die einer Partei bereits vor Beginn der Zusammenarbeit rechtmäßig bekannt waren.
Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsausführung erstellten Werke – insbesondere Texte, Artikel, Strategiepapiere, Konzepte, Berichte und grafische Materialien – sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.
Mit Eingang der vollständigen Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, umfasst dies keine Exklusivrechte und keine Rechte zur Weiterlizenzierung an Dritte.
Platzierte Backlinks und Veröffentlichungen bei Drittanbieter-Publishern unterliegen den jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Publisher und können vom Auftragnehmer nach Ablauf der Standzeit-Garantie nicht dauerhaft gesichert werden.
Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden erhält und diese in dessen Auftrag verarbeitet, wird auf Anforderung des Auftraggebers ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
Stand: 9. Mai 2026